Der Bundestag hat die Ehe für homosexuelle Paare beschlossen

Die Ehe für alle ist offiziell!

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Es ist soweit. Der Bundestag hat die Ehe für alle – also auch für homosexuelle Paare – beschlossen. Aber warum ist das überhaupt so eine wichtige Entscheidung? Was ändert sich jetzt für gleichgeschlechtliche Paare?

Neben einigen formalen Änderungen sind vor allem zwei Dinge für die Betroffenen entscheidend:

Aus „eingetragener Lebenspartnerschaft“ wird „Ehe“

In Zukunft wird es keine unterschiedlichen Bezeichnungen mehr für die Zusammenschließung von hetero- und homosexuellen Paaren geben. Bisher durften nur heterosexuelle Paare die „Ehe“ als solche schließen; Homosexuelle hatten lediglich die Möglichkeit, eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ einzugehen. Jetzt wird keine begriffliche Unterscheidung mehr vorgenommen – hetero- wie auch homosexuelle Paare können sich „ehelichen“.

Homosexuelle Paare erhalten gleiches Adoptionsrecht

Bislang war es für homosexuelle Paare grundsätzlich nicht möglich, ein fremdes Kind zu adoptieren. Einzige Möglichkeit war eine sogenannte „Sukzessivadoption“. Bei dieser adoptiert zunächst ein Partner ein Kind, dann nimmt der andere Partner in einem zweiten Schritt dieses mit einer „Stiefkindadoption“ an. Da Ehepaare aber eigentlich ohnehin nur zusammen ein Kind adoptieren dürfen, ist auch dieser Prozess nur in Ausnahmefällen praktikabel. Jetzt steht gleichgeschlechtlichen Ehepaaren das gleiche Adoptionsrecht zu wie heterosexuellen.

Hat eine Frau in einer „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ ein Kind bekommen, musste die Partnerin bisher ein Adoptionsverfahren anstreben. Bei einer Ehe wurde automatisch davon ausgegangen, dass die Ehepartner auch die Eltern sind. Das gilt nun auch für gleichgeschlechtliche Ehen.

Ein Zeichen für Gleichberechtigung

Die begriffliche Bezeichnung und das Adoptionsrecht sind wohl die bedeutendsten neuen Errungenschaften für gleichgeschlechtliche Paare. Für zahllose Homosexuelle ist die „Ehe für alle“ aber vor allem auch ein Zeichen der fortschreitenden Gleichberechtigung.

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  • 29.09.2022
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