Teilnahmebedingungen für Fernsehgewinnspiele

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Angaben zum Teilnahmeschluss und weitere Infos zu den aktuellen TV-Gewinnspielen finden Sie auf www.GewinnArena.de

1 Anwendungsbereich und Veranstalter

1.1 Die Teilnahme an Fernsehgewinnspielen und Gewinnspielen auf der Plattform "Gewinnarena" (nachfolgend "Gewinnspiel") sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen. Für bestimmte Gewinnspiele können auch besondere Teilnahmebedingungen gelten, auf die bei dem jeweiligen Gewinnspiel gesondert hingewiesen wird.

1.2 Die Gewinnspiele werden von der Seven.One Entertainment Group GmbH ("SOEG") auf den von ihr verantworteten TV-Sendern, auf GewinnArena.de und/oder sonstigen Medienangeboten durchgeführt. Sofern nicht ausdrücklich beim jeweiligen Gewinnspiel abweichend angegeben, ist Veranstalter jeweils die für den TV-Sender bzw. das Medienangebot verantwortliche Gesellschaft. Die Durchführung der Gewinnspiele geschieht in Kooperation mit verschiedenen Partnern und/oder anderen Sendern, welche die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (nachfolgend "Preissponsor").

1.3 SOEG verantwortet überdies die konzeptionelle Entwicklung und technische Abwicklung der Gewinnspiele, sofern nicht ein anderer Dienstleister damit beauftragt wurde. SOEG vertritt die Preissponsoren während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Auslobender im Sinne von § 657 BGB ist allein der Preissponsor. SOEG wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, er ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

2 Teilnahme

2.1 Teilnahmeberechtigt an Gewinnspielen sind, sofern nicht anders ausdrücklich angegeben, Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. An Personen, die das jeweils gültige Mindestalter nicht erreicht haben, erfolgt keine Gewinnausschüttung.

2.2 Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel alternativ per Anruf, per SMS, online unter www.Gewinnarena.de. SOEG entscheidet im alleinigen Ermessen, welche der aufgelisteten Teilnahmewege für welches Gewinnspiel angeboten werden und gibt dies für jedes Gewinnspiel entsprechend an. Sollten im Rahmen eines Gewinnspiels zusätzliche, nicht aufgeführte Teilnahmewege angeboten werden, wird Veranstalter gesondert darauf hinweisen. Die Teilnahme ist nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich. Ausnahmen werden durch Veranstalter kenntlich gemacht. Die Teilnahme per Anruf oder SMS aus dem Ausland ist auch nicht durch Voranstellen der deutschen Länderkennung vor einer Servicerufnummer möglich. Bei Teilnahme per Anruf erfolgt die Tarifierung des Anrufs bereits mit dem erfolgreichen Verbindungsaufbau. Per SMS nimmt der Mitspieler (nachfolgend "Teilnehmer") teil, wenn er eine SMS mit seiner Antwort an die angegebene Kurzwahlnummer sendet, diese tarifiert werden kann und bestimmungsgemäß zugeht. In der Regel erhalten SMS-Teilnehmer auf jede gesendete SMS eine kostenlose Info-SMS zurück. Die Veranstalter behalten sich in ihrem alleinigen Ermessen vor, die Teilnehmer im Rahmen eines Gewinnspiels per SMS weitergehend (z.B. zum aktuellen Spielverlauf oder zu Partnerangeboten) zu informieren. Eine dahingehende Informationspflicht der SOEG oder ihrer technischen Dienstleister besteht indes nicht. Es wird auch keine Gewährleistung dahingehend übernommen, dass die Informationen von den Teilnehmern empfangen werden können. Bei der kostenpflichtigen Teilnahme über www.Gewinnarena.de  im Wege der Einzelteilnahme oder des Abonnements erfolgt die Teilnahme erst nach Registrierung und erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs. Weitere Informationen hierzu sind unter www.Gewinnarena.de abrufbar.

2.3 Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Vorname, Name, Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.

2.4 Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach Ziff. 6.

2.5 Jeder Anruf aus dem deutschen Festnetz sowie jede SMS kostet maximal EUR 0,50. Anrufe aus anderen Netzen, insbesondere Mobilfunknetzen, können andere Preise haben, die beim jeweiligen Netzbetreiber erfragt werden können. Die Kosten der Teilnahme über www.Gewinnarena.de können auf der Website eingesehen werden. Mit der Teilnahme per Telefon oder SMS geht der Teilnehmer hinsichtlich des Gewinnspiels eine vertragliche Beziehung mit dem Veranstalter ein. Hinsichtlich der für die Teilnahme erforderlichen Telekommunikationsdienstleistung (Anruf oder SMS) geht der Teilnehmer eine vertragliche Beziehung mit seinem Telekommunikationsanbieter (Festnetz- oder Mobilfunkanbieter) ein.

2.6 Für jedes Gewinnspiel existiert ein bestimmter Teilnahmezeitraum. Dieser endet je nach Spielmodus zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt oder ist vom konkreten Spielverlauf abhängig. SOEG informiert beim jeweiligen Gewinnspiel über den Teilnahmezeitraum. Ist der Teilnahmezeitraum beendet, können nach diesem Zeitpunkt eingehende Teilnahmen bei dem Gewinnspiel nicht mehr berücksichtigt werden. Je nach Teilnahmeweg können dennoch Kosten für den Teilnehmer entstehen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Die Besonderen Teilnahmebedingungen für das Glückssterne Weihnachts-Gewinnspiel finden Sie hier: https://www.gewinnarena.de/info/teilnahmebedingungen

3 Gewinnerermittlung und Chancengleichheit

Alle Teilnehmer haben während der gesamten Dauer des Gewinnspiels die gleiche Chance sowie die grundsätzliche Möglichkeit, ausgewählt zu werden. Zur Bewältigung der eingehenden Teilnahmen werden entsprechende technische Mechanismen eingesetzt, z.B. ein an die Erwartungen hinsichtlich des Teilnehmervolumens angepasster Vorzählfaktor. Der Vorzählfaktor wird auf sämtliche Teilnahmen auf sämtlichen Teilnahmewegen angewandt. Alle Anrufer, die von diesem technischen Zufallsmechanismus ausgewählt werden, können ihre Antwort unter Angabe von Telefonnummer, Namen und Anschrift auf dem automatischen Anrufbeantworter hinterlassen. Teilnehmer, die auf den übrigen Teilnahmewegen teilnehmen, erhalten im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Information darüber, ob sie von dem technischen Zufallsmechanismus ausgewählt wurden. Die Auswahl des Gewinners ist dem Zufallsprinzip unterworfen. Bei der Gewinnerermittlung können nur die Anrufe berücksichtigt werden, bei denen alle Angaben vollständig und deutlich zu verstehen sind. Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Der Gewinner wird schriftlich und/oder telefonisch informiert.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keiner weiteren Bestätigung des Gewinners durch Rückruf einer Premium-Dienste (0900)-, Massenverkehrsdienste (0137)-, Geteilte-Kosten-Dienste (0180)- oder ähnlicher Mehrwert-Rufnummer bedarf. Derartige Aufforderungen stammen nicht vom Veranstalter. Wir empfehlen daher dringend, diese Aufforderungen zu ignorieren, da sie nach unserer Kenntnis betrügerischen Zwecken dienen.

4.1 Gewinnspiel

Beim Gewinnspiel geht es darum, auf einem der angebotenen Teilnahmewege eine Frage richtig zu beantworten, ein Kennwort zu übermitteln oder die dort im Einzelnen beschriebene Aufgabe erfolgreich zu lösen. Aus allen Teilnahmen, bei denen fristgerecht die richtige Lösung übermittelt wurde oder die Aufgabe richtig gelöst wurde, wird per Los der Gewinner ermittelt.

4.1.1 Leitungsspiel-Modus

Beim Leistungsspiel-Modus geht es darum, auf einem der angebotenen Teilnahmewege die kommunizierte(n) Gewinnleitung(en) zu treffen (Z.B. "Treffen Sie Leitung 7 für Ihre Gewinnchance."). Der Teilnehmer, der die kommunizierte Gewinnerleitung trifft, nimmt am Gewinnspiel teil. Aus allen Teilnahmen mit richtiger Lösung wird per Los der Gewinner ermittelt.

4.1.2 Leitungsspiel-Modus mit -Variante

In dieser Abwandlung des Leitungsspiel-Modus geht es darum, auf einem der angebotenen Teilnahmewege einen genannten Begriff zu treffen. Dies kann z.B. ein Ort oder Gegenstand sein ("Finden Sie den Kochlöffel für Ihre Gewinnchance."). Der Teilnehmer, der den genannten Begriff trifft, nimmt am Gewinnspiel teil. Aus allen Teilnahmen mit richtiger Lösung wird per Los der Gewinner ermittelt.

4.2 Sofortgewinn-Modus

4.2.1 Sofortgewinn-Modus per Telefon und/oder SMS  

In den Teilnahmezeiträumen eines Sofortgewinn-Gewinnspiels per Telefon und/oder SMS werden durch einen technischen Zufallsmechanismus sogenannte Gewinn-Zeitfenster von unterschiedlicher Dauer verteilt. In den Gewinn-Zeitfenstern befinden sich unterschiedliche Mengen von Gewinnen, diese entsprechen in Summe den für den Teilnahmezeitraum ausgelobten Gewinnmengen. Teilnehmer, die eines der aktiven Zeitfenster treffen, haben einen der ausgelobten Preise gewonnen. Dies gilt so lange, bis alle im Zeitfenster hinterlegten Gewinne ausgespielt sind. Hat ein Teilnehmer das Gewinn-Zeitfenster getroffen und befindet sich dort ein noch nicht ausgespielter Gewinn, erfährt er dies unmittelbar je nach vom Gewinner genutzten Teilnahmeweg. Sind alle Gewinn-Zeitfenster im Teilnahmezeitraum abgelaufen, ist das Gewinnspiel beendet. Über den Zeitpunkt der Beendigung informiert SOEG entsprechend. Eine Teilnahme nach Beendigung des Gewinnspiels ist nicht mehr möglich. Später eingehende Teilnahmen können bei dem Gewinnspiel nicht mehr berücksichtigt werden.

4.2.2 Sofortgewinn-Modus auf GewinnArena.de

Bei Gewinnspielen mit Sofortgewinn-Modus auf GewinnArena.de erfährt der Teilnehmer direkt nach Online-Teilnahme an dem Gewinnspiel, ob der Gewinnfall eingetreten ist oder nicht. Die Gewinnerauswahl ist vom jeweiligen Spielmodus abhängig. So kann die Auswahl einem Zufallsmechanismus unterliegen oder etwa bei Eingabe einer korrekten Lösung erfolgen. Dem Gewinner wird direkt auf GewinnArena.de über seinen Gewinn informiert. Alternativ oder zusätzlich kann eine Information über den Gewinn über andere/zusätzliche Kommunikationswege erfolgen (z.B. per E-Mail oder durch Anzeige im Nutzerkonto des Nutzers auf GewinnArena.de).

4.3 Code Gewinnspiele

Beim Code-Gewinnspiel handelt es sich um einen Spielmodus, bei dem die Teilnehmer einen vor Beginn des Gewinnspiels festgelegten Gewinncode erraten müssen, um einen ausgelobten Preis zu gewinnen oder in den Teilnehmerpool für die Ausspielung des ausgelobten Preises zu gelangen. Der Teilnehmer erhält nach Eingabe oder Einsendung seines Codes in der Regel unmittelbar eine Rückmeldung, ob sein Code richtig oder falsch ist. Je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels erhält der Teilnehmer auch bei jeder Teilnahme eine Rückmeldung mit der Information, welche Bestandteile seines eingesendeten Codes richtig bzw. falsch sind. Je nach Spielvariante tritt der Gewinnfall sofort bei Eingabe des korrekten Codes ein, oder es wird am Ende des Teilnahmezeitraums der oder die Gewinner unter allen Teilnehmern, die den korrekten Code eingegeben haben, ermittelt.

4.4 Schätzspiel

Beim Schätzspiel muss eine Schätzfrage richtig beantwortet und die Antwort auf einem der angebotenen Teilnahmewege übermittelt werden. In der Regel erhält der Teilnehmer nach Eingabe oder Einsendung seiner Schätzung unmittelbar eine Rückmeldung, ob diese zu hoch, zu niedrig oder richtig ist. Unter allen gültigen Teilnahmen mit der richtigen Antwort wird der Gewinner per Los ermittelt.

4.5 Rückwärts- oder Vorwärtsauktion

Gegenstand von Rückwärts- oder Vorwärtsauktionen ist die Einsendung der im Teilnahmezeitraum niedrigsten oder höchsten und einmalig übermittelten Zahl bis zu einer ebenfalls genannten Ober- oder Untergrenze. Existiert am Ende des Teilnahmezeitraums keine höchste oder niedrigste Zahl, die nur einmal eingesendet wurde, wird der Gewinner unter den Teilnehmern mit den Zahlen, die in der geringsten Häufigkeit eingesendet wurden, per Los ermittelt.

4.6 Voting 

Beim Voting hat der Teilnehmer die Möglichkeit, auf den kommunizierten Teilnahmewegen an einer Abstimmung teilzunehmen. Votings können mit oder ohne Gewinnspiel angelegt sein. Ist ein Voting mit Gewinnspiel angelegt, erfolgt die Teilnahme wie unter (4.1) beschrieben.

5 Kommunikation von Zusatzangeboten

SOEG behält sich im alleinigen Ermessen vor, Teilnehmer bei ausgewählten Gewinnspielen über den gewählten Teilnahmeweg in Ergänzung zur Spielteilnahme auf Zusatzangebote von Werbepartnern hinzuweisen und die Einwilligung der Teilnehmer zur Weitergabe ihrer Rufnummer oder anderer personenbezogener Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) an den/die Werbepartner einzuholen. Dies können werbliche Angebote sein, die eine Kontaktrufnummer oder einen Weblink zu einem Werbepartner enthalten. Daneben kann es sich um exklusive Partnerangebote für Gewinnspielteilnehmer handeln, die so nur bei den Werbepartnern erhältlich sind. Dies können vergünstigte Produktangebote oder mit Abschlussprämien für den Teilnehmer verbundene Angebote sein. Nur unter der Voraussetzung, dass bei Gewinnspielteilnahme per Anruf der Teilnehmer mittels Tastendruck auf die Taste „1“ oder durch Senden eines Kennwortes per SMS, oder durch Aktivieren eines gekennzeichneten Feldes auf www.Gewinnarena.de in den Erhalt des Angebotes einwilligt (Opt In), wird SOEG die Rufnummer bzw. weitere Daten des Teilnehmers zur Kontaktaufnahme an den Werbepartner weitergeben. Alternativ wird der Teilnehmer bei Teilnahme per Anruf nach entsprechender Einwilligung unmittelbar telefonisch mit dem Werbepartner verbunden. Die Angebote sind unverbindlich. Teilnehmer können sie ablehnen, indem sie nach Spielteilnahme auflegen oder die entsprechenden SMS nicht beantworten. Ein erteiltes Opt In kann jederzeit per E-Mail an die Adresse info@Gewinnarena.de widerrufen werden. Ein Anspruch auf die Unterbreitung eines Zusatzangebotes besteht für Teilnehmer am Gewinnspiel nicht. Eine Liste mit den möglichen aktuellen Angeboten findet sich auf www.Gewinnarena.de oder im Teletext auf Seite 460 bzw. für die Sender ProSieben und ProSieben MAXX auf Seite 760.

6 Ausschluss vom Gewinnspiel

6.1 Alle Mitarbeiter der ProSiebenSat.1-Group, der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, der beteiligten Provider sowie von weiteren beteiligten Unternehmen, die in die Durchführung des Gewinnspiels involviert sind, sowie jeweils deren Angehörige und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist nicht möglich.

6.2 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich SOEG das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen; ausgeschlossen sind auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder die unwahre Angaben zu ihrer Person machen.

6.3 In den vorgenannten Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

7 Durchführung und Abwicklung

7.1 Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, es sei denn, Mehrfachgewinne sind ausdrücklich zugelassen.

7.2 Die Lösung zum Gewinnspiel wird auf der Website http://www.Gewinnspielloesungen.ProSiebenSat1.com/atx/ sowie im Teletext auf Seite 465 bzw. ProSieben und ProSieben MAXX 765 für einen Zeitraum von mindestens 3 Tagen veröffentlicht.

7.3 Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

7.4 Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz) werden direkt vom Preissponsor oder von einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Alternativ können Sachpreise auch über ein Online-Portal mittels Eingabe eines vom Veranstalter an den Gewinner übermittelten Gewinncodes eingelöst werden. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 9 Wochen ab Absenden bzw. telefonischer Mitteilung der Gewinnbenachrichtigung. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann vom jeweiligen Preissponsor jederzeit verlängert werden. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner muss zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung angeben. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an diese Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Entgegennahme des Gewinns bereite Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

7.5 Kfz-Gewinne werden nicht ausgeliefert. Die Abholung bzw. Überführung des Kraftfahrzeuges hat der Gewinner in Absprache mit dem jeweiligen Preissponsor auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Der Kfz-Gewinn verfällt ohne Anspruch auf einen Ersatzgewinn, wenn der Gewinner das Kfz nicht innerhalb der mit dem Preissponsor vereinbarten Frist abholt, spätestens jedoch 3 Monate nach Absenden bzw. telefonischer Mitteilung der Gewinnbenachrichtigung. Die Übergabe von KFZ-Gewinnen erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht anders angegeben. Folgekosten für Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen etc. trägt ausschließlich der Gewinner. Dies gilt ebenfalls für Motorräder und vergleichbare Preise.

7.6 Geldgewinne werden in der Regel innerhalb einer Frist von 9 Wochen nach Absenden bzw. telefonischer Mitteilung der Gewinnbenachrichtigung auf das Bankkonto des Gewinners überwiesen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner – auf Anforderung – seine Bankverbindung anzugeben.

7.7 Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Durchführung der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen. An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner, soweit nichts Anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, welche auf der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

7.8 Gewinne werden in keinem Fall bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Preissponsors in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Der Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.

7.9 Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.

8 Gewinnbenachrichtigung

8.1 Der Gewinner wird von Veranstalter oder dem Preissponsor nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Der Gewinner kann zudem auf den Websites der SOEG, im Teletext-Angebot der SOEG und/oder der Website des Preissponsors mit seinem Vornamen, dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie dem Wohnort veröffentlicht werden. Die öffentliche Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der angegebenen Postadresse/Telefonnummer ist der Teilnehmer verantwortlich.

8.2 Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Absenden der schriftlichen oder Erhalt der telefonischen Gewinnbenachrichtigung zu melden, um die je Gewinn erforderlichen Daten, z.B. Anschrift und/oder Bankverbindungsdaten, zur Gewinnabwicklung zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, wird in diesen Fällen kein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nach dreimaligem Zustellungsversuch aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht erfolgen kann.

8.3 Soweit es sich um ein „On-Air“-Gewinnspiel (Gewinnspiele, bei denen eine Live-Sendungseinbindung des qualifizierten Teilnehmers erforderlich ist) handelt, versucht SOEG, den qualifizierten Teilnehmer sofort nach Ziehung telefonisch zu erreichen. Der qualifizierte Teilnehmer muss in diesen Fällen während der Sendungsdauer unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreichbar sein. Kann der qualifizierte Teilnehmer nach mindestens 10 Freizeichentönen nicht erreicht werden, schaltet sich der Anrufbeantworter bzw. die Mailbox ein oder ist sein Telefonanschluss besetzt, entsteht kein Gewinnanspruch des ursprünglichen qualifizierten Teilnehmers. In diesem Fall kann ein neuer qualifizierter Teilnehmer gezogen werden. Dies ist zwingend erforderlich, um den Sendeablauf, bei dem die Gewinner für die Aufzeichnung benötigt werden, nicht zu gefährden.

8.4 Für „On-Air“-Gewinnspiele, Kfz-Gewinne und Reisegewinne gelten in jedem Fall die in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen genannten abweichenden Verfallsfristen und Vorgaben.

9 Gewährleistung und Haftung

9.1 SOEG wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

9.2 Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.

9.3 SOEG haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

9.4 Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet SOEG auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet SOEG auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5 Bei Reisegewinnen haftet SOEG des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

10 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

SOEG behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht SOEG insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann SOEG von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

11 Datenschutz

11.1 Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel ist die Übermittlung der je nach Teilnahmeweg angeforderten personenbezogenen Daten des Teilnehmers erforderlich, im Falle des Gewinns werden weitere personenbezogene Daten (Name, Anschrift und/oder Bankverbindung) des Gewinners erhoben (nachfolgend gemeinsam „Teilnehmerdaten“).

11.2 SOEG erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die Teilnehmerdaten zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und –abwicklung. Im Falle des Gewinns werden ggf. Teilnehmerdaten an den jeweiligen Preissponsor oder an die den Preissponsor betreuende Agentur übermittelt. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Teilnehmerdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.

11.3 Sämtliche Teilnehmerdaten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt.

11.4 Die Teilnehmerdaten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Sofern sie nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht. Für die Teilnahme an Gewinnspielen über www.Gewinnarena.de gelten ggf. abweichende datenschutzrechtliche Regelungen zur Speicherung und Löschfristen. Weitere Informationen sind in den Datenschutzbestimmungen unter www.Gewinnarena.de/info/datenschutz einsehbar.

12 Widerruf

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@GewinnArena.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Erstattung von Kosten an Teilnehmer, die von der Teilnahme zurücktreten, ist ausgeschlossen.

13 Sonstiges

13.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

13.3 Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

13.4 Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(Stand: 23. September 2021)

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